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Allgemeine Vertragsbedingungen
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Vermittlungsagentur
casa toscana
Hilga
Wesle, Mutzenreisstrasse 33, D-73734 Esslingen
Tel.:
0711-385656 / Fax: 0711-3880185
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Die Tätigkeit von casa toscana beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung von
Verträgen mit den im Vermittlungsvertrag genannten Eigentümern. |
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Verfügbarkeit: Kommt
ein Vermittlungsvertrag zustande, dann steht Ihnen Ihr Urlaubsdomizil am
Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie sollten möglichst nicht später
als 19.00 Uhr eintreffen. Nach 22.00 Uhr können wir nicht mehr garantieren,
dass der Hausbesitzer Sie noch erwartet. Die Abreise sollte so erfolgen, dass
die Räume ab 10.00 Uhr für die nächsten Gäste hergerichtet werden können. Mitreisende
Personen: Bitte beachten Sie, dass die in der Beschreibung der
Häuser/Wohnungen angegebene Personenzahl nicht überschritten werden darf,
auch nicht für eine Nacht. Wenn sich die im Vertrag angegebene Personenzahl
– auch innerhalb der Begrenzung – erhöht, muss das vor der Anreise gemeldet
werden, damit wir den Hausbesitzer informieren können. Dies gilt auch für die
Zahl mitgebrachter Hunde. Mietobjekt: Bitte sehen Sie sich bei
Ihrer Ankunft um, ob in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferienhaus alles in
Ordnung ist, funktioniert und der Beschreibung entspricht. Schäden und
Abweichungen von der Beschreibung reklamieren Sie bitte unmittelbar beim
Hausbesitzer oder der von ihm beauftragten Person oder wenden Sie sich, wenn
Sie vor Ort niemanden erreichen, sofort an uns, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Pools ab Mitte Mai/Anfang Juni bis
Mitte September zur Verfügung stehen. Reklamationen: Beanstandungen, die Sie
nach Verlassen des Ferienhauses oder am Ende Ihres Aufenthaltes melden,
können nicht berücksichtigt werden und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen. |
Für von Ihnen am Haus oder
an der Einrichtung verursachte Schäden haften Sie persönlich. Wir
empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Bitte melden
Sie eventuelle Schäden dem Hausbesitzer, damit diese schnell beseitigt werden
können. Bitte geben Sie Geschirr- oder Glasbruch bei Ihrer Abreise an, damit
die Einrichtung für die nachfolgenden Gäste wieder vervollständigt werden
kann. Witterungsbedingte
Störungen: Im Süden kann es im Sommer zu Wasser- oder Stromausfällen kommen
(Wassermangel, Gewitter, Wasser- oder Stromabschaltungen durch die Gemeinde).
Hierfür kann keine Mietminderung beansprucht werden. Vertragsrücktritt:
Treten Sie vom Vertrag
zurück, so ist der Vermieter berechtigt, angemessenen Schadensersatz zu
verlangen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Mietpreis. Bei Rücktritt bis 45 Tage
vor Reiseantritt verbleibt die Anzahlung beim Vermittler (u. a. für die Unkosten
der Weitervermittlung). Danach werden im Auftrag des Hausbesitzers bis zum
30. Tag vor Reiseantritt 50%, später 80% der Restzahlung erhoben. Kann die
Ferienwohnung/das Ferienhaus in der Vertragszeit anderweitig vermietet
werden, bleibt es bei der Anzahlung. Es steht Ihnen frei, einen geringeren
Schaden nachzuweisen. |
Ein
Rücktritt sollte möglichst sofort telefonisch und dann schriftlich mitgeteilt
werden. |
Wir empfehlen Ihnen den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Abschlussfrist in der Regel 14
Tage nach der Buchung, bei Elvia
auch kurzfristig möglich). Verjährungsfrist: Ansprüche gegen casa toscana – ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung –
verjähren in einem Jahr ab dem vertraglichen Ende des Mietzeitraumes. Hat der
Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung
gehemmt. Der Kunde kann die Agentur nur am deren Sitz
verklagen. |